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Für Finanzdienstleister bieten wir freiwillige und verpflichtende Prüfungen
gemäß § 34 c der Gewerbeordnung (GewO) an, welche
>> Bauträger
>> Wertpapiere
>> ausländische und öffentliche Anteilsscheine
>> Investmentfonds
>> Darlehen
>> und sonstige öffentliche Anteile und Vermögensanlagen
vertreiben wollen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Gewerbeamt, den Industrie- und Handelskammern oder in einem persönlichen Beratungsgespräch mit uns.
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