Axel Fliege - Steuerberater - Bonn Bad Godesberg

Für Finanzdienstleister bieten wir freiwillige und verpflichtende Prüfungen

gemäß § 34 c der Gewerbeordnung (GewO) an, welche  

>> Bauträger

>> Wertpapiere

>> ausländische und öffentliche Anteilsscheine

>> Investmentfonds

>> Darlehen

>> und sonstige öffentliche Anteile und Vermögensanlagen

 

vertreiben wollen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Gewerbeamt, den Industrie- und Handelskammern oder in einem persönlichen Beratungsgespräch mit uns.